Unsere Leistungen
- fachliche Kompetenz
- qualifizierte Gutachtenerstattung
- gewissenhafte Ausarbeitung
- zuverlässige Auftragsabwicklung
- unabhängige, objektive Bewertung und Beratung
Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB
(z.B. bei Verkaufsabsichten, Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen, Vermögensaufteilungen und Vermögensübertragungen, Finanzierungen, Differenzen mit dem Finanzamt)
Beleihungswertermittlung (§16 PfandBG)
entsprechend den institutsgültigen Beleihungswertrichtlinien
Discounted Cashflow Method (DCF)
Residualwertverfahren
Mietgutachten
Schiedsgutachten
Gutachten nach § 5 WiStG
Stellungnahmen zu Gutachten Dritter
Beratung und gutachterliche Beurteilung
(insbesondere im Rahmen von Kauf oder Verkaufsentscheidungen)
Die Vergütung der erbrachten Leistungen orientiert sich an der vom Gesetzgeber vorgegebenen Honorartabelle für Verkehrswertgutachten (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, §34 Abs. 1 HOAI). Im Einzelfall ist eine abweichende Honorarvereinbarung möglich.